GESCHICHTE DER VERTRAUENSLEUTE
Lange
vor
Gründung
der
ersten
Ge-
werkschaften
wählten
Arbeiter
als
Reaktion
auf
Unternehmenswillkür
Sprecher
oder
Ausschüsse
zur
Wahr-
nehmung
ihrer
Interessen.
Dies
war
auf
einzelne
Betriebe
beschränkt.
Die
Ak-
tivitäten
endeten
oft,
wenn
der
Konflikt
geregelt war.
Konsequenz
dieses
Engagements
war
leider
oft
der
Verlust
des
Arbeitsplatzes
und Strafverfolgung durch den Staat.
Erst
1848,
dem
Jahr
der
bürgerlichen
Revolution,
bildeten
sich
die
ersten
dauerhaften
gewerkschaftlichen
Orga-
nisationen
(Tabakarbeiter
und
Buchdrucker).
Auch
wenn
die
Ziele
noch
sehr
unklar
und
die
politische
Kraft
gering
waren:
Es
wurde
deutlich,
dass
man
nur
gemeinsam
die
soziale
und
politische
Lage
verbessern
konnte.
Obwohl
der
Staat
durch
Verbote
und
Strafen
versuchte,
die
Arbeiterver-
einigungen zu schwächen, wuchsen sie.
Am
23.
Mai
1863
kam
es
schließlich
zur
Gründung
des
„Allgemeinen
Deutschen
Arbeitervereins“
in
Leipzig.
Schon
in
dieser
Phase
des
Aufbaus
war
klar:
Die
Organisation
verdankte
ihre
Stärke
nur
den Arbeitern in den Betrieben.
Sie
bestimmten
daher
für
jede
Werkstatt
in
den
Betrieben
einen
Ver-
trauensmann.
Selbst
während
des
Bismarckschen
„Sozialistengesetzes“,
das
für
zwölf
Jahre
jedwede
politische
Tätigkeit
verbot,
waren
es
die
Ver-
trauensleute
in
den
Betrieben,
die
den
gewerkschaftlichen
Gedanken
weiter
vertraten
und
so
die
Idee
der
Arbeiter-
solidarität
am
Leben
hielten.
So
konnte
nach
den
zwölf
Jahren
politischer
Unterdrückung
mit
der
Stabilisierung
und
dem
Ausbau
der
jungen
Gewerk-
schaftsbewegung fortgefahren werden.
Nun
wurde
ein
Netz
von
Vertrauens-
leuten
aufgebaut,
das
von
den
Gewerk-
schaftsmitgliedern
gewählt
wurde
und
als Fabrikvertrauenskörper handelte.
Ohne
gesetzliche
Absicherung
waren
diese
Vertrauensleute
die
einzigen,
die
die
Wünsche
und
Interessen
der
Be-
schäftigten aufnehmen.
POLITIK
Der
Adel
regiert
Deutschland.
Doch
der
Ruf
von
Teilen
des
Bürgertums
sowie
von
Handwerkern
und
Arbei-tern
nach
mehr
Demokratie
wird
lauter
und
führt
schließlich
1848
zu
Revolution.
Im
selben
Jahr
tritt
die
Frankfurter
Nationalversam-
mlung
zusammen
und
verab-
schiedet
die
erste
deutsche
Ver-
fassung.
Doch
die
Monarchie
schlägt zurück.
1830 - 1870
Anfänge der
Arbeiterbewegung
Wirtschaft
Die
Dampfmaschine
revolu-
tioniert
die
Welt.
Sie
hält
Ein-
zug
in
Webereien
und
Spinner-
eien,
in
der
Kohle-,
Eisen-
und
Stahlproduktion.
1835
nimmt
die
erste
Eisenbahn
ihren
Be-
trieb
auf
und
eröffnet
neue
Möglichkeiten,
Waren
zu
trans-
portieren.
Es
ist
die
Geburts-
stunde
des
industriellen
Kapi-
talismus in Deutschland.
Soziale Lage
Schutzlos
sind
Arbeiterinnen,
Arbeiter
und
Kinder
den
Fabrik-
herren
ausgeliefert.
Für
Hunger-
löhne
arbeiten
sie
14
bis
16
Stun-
den
pro
Tag,
leben
mit
ihren
Fa-
milien
in
viel
zu
kleinen
Wohn-
ungen.
Sie
sind
unterernährt,
die
hygienischen
Bedingungen
ver-
heerend.
Krankheiten
wie
Tuber-
kulose breiten sich rasant aus.
Die ersten Arbeiterausschüsse
Der
Konflikt
zwischen
Kapital
und
Arbeit
entwickelt
sich
im
Zuge
der
Industrialisierung
unter
kapitalistischen
Vorzeichen
um
die
Mitte
des
19.
Jahrhunderts.
Die
Arbeiter
und
Arbeiterinnen
stehen
den
Fabrikherren
recht-
und
machtlos
gegenüber,
diese
degradieren
ihre
Leute zu rechtlosen Befehlsempfängern.
Schon
die
ersten
Arbeiterorganisationen
kämpfen
gegen
Ausbeutung
und
Entmündigung
und
fordern
für
die
Arbeiter
und
Arbeiterinnen
ein
Mitspracherecht
bei
der
Gestaltung
der
Arbeitsbedingungen.
Im
Zuge
der
Revolution
1848
werden,
z.B.
bei
Borsig
in
Berlin,
erste
betriebliche
Arbeiterausschüsse
gebildet.
Und
in
den
Beratungen
des
Volkswirtschaftlichen
Ausschusses
der
Frankfurter
Nationalversammlung
wird
1848
die
Idee
einer
betrieblichen
und
überbetrieblichen
Mitbestim-
mung diskutiert, allerdings nicht umgesetzt.
Nach
Auslaufen
des
Sozialistengesetzes
wird
1891
im
Zuge
des
„Neuen
Kurses“
unter
Kaiser
Wilhelm
II.
mit
dem
Arbeiterschutzgesetz
die
freiwillige
Bildung
von
Arbeiterausschüssen
angeregt.
1892
wird
die
Idee
der
Arbeiterausschüsse
mit
der
Preußischen
Berggesetz-
novelle
auf
den
Bergbau
übertragen.
Beide
Gesetze
stoßen
vor
allem
bei
den
Arbeitgebern
der
Schwer-
industrie
auf
Ablehnung,
die
Umsetzung
lässt
dann
auch
bis
1905
auf
sich
warten.
In
anderen
Branchen
entstehen
im
letzten
Drittel
des
19.
Jahrhunderts
aus
den
betrieblichen
Unterstützungskassen,
die
vielfach
von
Arbeitern
geleitet
werden,
Vorformen
von
Betriebs-
vertretungen.
Und
in
einzelnen
Betrieben,
z.B.
in
der
Jalousiefabrik
Heinrich
Freeses
in
Berlin
und
in
den
Carl
Zeiss
Werken
in
Jena,
werden
schon
Ende
der
1880er
Jahre Arbeiterausschüsse gebildet.
Parallel
dazu
diskutieren
die
Gewerkschaften
über
Formen
einer
möglichen
überbetrieblichen
Mitbe-
stimmung:
Die
Christlichen
Gewerkschaften
plädieren
für
die
Bildung
von
Arbeitskammern,
die
paritätisch
mit
Arbeitgeber-
und
Arbeitnehmervertretern
besetzt
sind,
die
Freien
Gewerkschaften
wollen
die
Schaffung
von
„reinen“
Arbeiterkammern,
die
den
Industrie-
und
Han-
delskammern
zur
Seite
stehen
sollen.
Realisiert
werden
beide
Ideen
nicht.
Umgesetzt
aber
werden
die
Arbeiterausschüsse
in
den
Betrieben:
1900
werden
in
bayerischen
Bergbaubetrieben
Ausschüsse
eingeführt,
nach
einem
Bergarbeiterstreik
an
der
Ruhr
1905
auch
in
Preußen
in
Bergbaubetrieben
mit
mehr
als
100
Be-
schäftigten.
Berggesetznovelle 1905
Das
Erstarken
der
Gewerkschaftsbewegung
im
letzten
Jahrzehnt
des
19.
Jahrhunderts
sorgt
für
eine
Aus-
weitung
der
Arbeiterausschüsse
auf
die
Industrie
außerhalb
des
Bergbaus.
Doch
weite
Kreise
der
Un-
ternehmerschaft,
vor
allem
der
Schwerindustrie,
lehnen
weiterhin
jede
Mitsprache
der
Arbeitnehmer
bzw.
ihrer
gewählten
Vertreter
entschieden
ab.
Sie
verbieten
sich
jede
Einmischung
„sachfremder“
Interessen
in
ihre
Führungsbefugnisse.
Diese
Argumentation
richtet
sich
speziell
gegen
die
Beteiligung
der
Gewerkschaften
an
den
Betriebsausschüssen.
Dennoch
setzen
sich
die
Ar-
beiterausschüsse
in
der
Industrie,
z.B.
in
der
Metall-
industrie Berlins, nach und nach durch.
Im
Ersten
Weltkrieg
werden,
um
die
Arbeiterschaft
in
die
Kriegswirtschaft
einzubinden,
verstärkt
Arbeiter-
ausschüsse
eingerichtet.
Das
Hilfsdienstgesetz
1916
billigt
die
Bildung
von
Arbeiterausschüssen
in
allen
kriegs-
und
versorgungswichtigen
Unternehmen
mit
mehr
als
50
Beschäftigten
unter
Beteiligung
der
Ge-
werkschaften.
Diese
Ausschüsse
müssen
in
allen
sozial-
en Fragen angehört werden.
Quelle:
Hans-Böckler-Stiftung
Montan-Mitbestimmung:
Zwischen 1956 und 1971 gerät die Montan-Mitbestimmung immer wieder unter
Druck. Doch den Gewerkschaften gelingt es, die Mitbestimmung in den Kohle-und
Stahlbetrieben zu sichern - bis heute.